Das Land verbessert erneut die Rahmenbedingungen für Innovationen und investiert in die gezielte Förderung von Prototypen. Mit der ressortübergreifenden Prototypenförderung als neues Angebot für Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Baden-Württemberg wollen das Wissenschafts- und das Wirtschaftsministerium gemeinsam die Lücke zwischen der wissenschaftlichen Forschung und der wirtschaftlichen Verwertung (englisch: „Valley of Death“) schließen, wie Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister Kraut am 4. Mai 2022 mitteilten.
Potenzial von Forschungsergebnissen stärker ausschöpfen
Obwohl im Südwesten ein differenziertes und flächendeckendes Technologietransfersystem mit einer Vielzahl von Transfereinrichtungen wie Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen besteht, und auch internationale Rankings die besondere Innovationsstärke Baden-Württembergs regelmäßig bestätigen, wird das wirtschaftliche Potenzial vieler Forschungsergebnisse teilweise nicht ausreichend ausgeschöpft.
„Mit der Förderung ermöglichen wir es, das Marktpotenzial von Forschungsergebnissen bereits während der Forschung zu prüfen und so eine effiziente und effektive Übertragung in den Markt vorzubereiten“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.
“Mit der Prototypenförderung verfolgen wir einen neuen Ansatz zur Förderung des wechselseitigen Technologietransfers, um so auch das unternehmerische Denken in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu stärken“, ergänzte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Transferkultur weiter stärken
Mit der Landesprototypenförderung werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus baden-württembergischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei unterstützt, für ihre Forschungen frühzeitig mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen und diese in Kooperation mit Wirtschaftspartnern aktiv in die Praxis zu bringen. Durch den Bau von Prototypen können vorhandene Forschungsergebnisse weiterentwickelt werden, sodass die grundsätzliche Wirksamkeit der technischen Anwendung nachgewiesen und deren Kommerzialisierungschance verbessert wird. Dadurch wird die Transferkultur sowohl in den jeweiligen Einrichtungen als auch in der baden-württembergischen Wissenschafts- und Forschungslandschaft insgesamt gestärkt.
Gefördert werden können Vorhaben aus allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial und die Marktfähigkeit von Forschungsergebnissen durch die Entwicklung von Prototypen systematisch unter Beweis stellen können. Die Umsetzung der Vorhaben sollte in Baden-Württemberg stattfinden, grenzüberschreitende Kooperationen sind aber auch möglich. Das Vorhaben muss von einer Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen aus Baden-Württemberg beantragt werden. Die maximale Förderlaufzeit des Vorhabens beträgt zwei Jahre.