Gesellschaftsrecht im Rahmen des EXIST-Begleitprogramms

8. Juli 2021

Das Event fand am 29.06.2021 mit 25 Teilnehmenden statt, mit dem Ziel aktuelle und ehemalige EXIST-geförderte Teams mit dem Thema Gesellschaftsrecht vertraut zu machen. Die Organisation erfolgte durch das ENI und das Startup Center der HdM, unterstützt von der TTI GmbH.

Im Rahmen des EXIST-Begleitprogramms ging es bei diesem Event darum, Startups einen Überblick zu dem Thema Gesellschaftsrecht zu geben. Im Zusammenhang damit wurden Dr. Stefan Reuter & Stefan Gugel als Rechtsexperten von BRP Renaud und Partner mbB eingeladen.

Nach einer kurzen Einführung startete der interessante Vortrag. Der Fokus dabei lag auf der Sensibilisierung unterschiedlicher Gesellschaftsformen. Grundsätzlich wurden die Unterschiede zwischen den Gesellschaftsformen Personen- und Kapitalgesellschaft sowie deren Vor- und Nachteile erläutert. In Haftungsbelangen unterscheiden sich diese sehr deutlich. Klar wurde auch, dass rechtliche Rahmenbedingungen bei allen geschäftlichen Aktionen von Bedeutung sind und Personen bereits eine rechtskräftige Gesellschaftsform bilden können, ohne dieses bewusst zu tun.

Um den Teilnehmern erste hilfreiche Tipps geben zu können, wurde im Anschluss darauf näher eingegangen welche Notwendigkeiten und „Best Practices“ es im Zusammenhang mit Gesellschaftsverträgen gibt. In einer weiterführenden Diskussionsrunde wurden diese Fragen noch weiter im Detail geklärt. Ein wichtiger Ratschlag, der in diesem Kontext fiel, erspart den Startups Kosten sowie Zeit: „Ideal ist es, wenn die Gründer*innen/ die Gesellschafter*innen sich im Voraus im Brainstorming über die wichtigsten Punkte Gedanken machen und diese festhalten. Geht es weiter ins Detail und dem Umwandeln von Verbindlichkeiten in Rechtstexte, sollte den Anwälten damit ein wichtiger Baustein vorliegen und es möglich machen, diese schneller in eine rechtskräftige Formulierung zu überführen.

Abschließend war die zentrale Botschaft, sich grundsätzlich über die Rechtsformen zu informieren und sich ein Bewusstsein über sein Handeln zu schaffen. Passend dazu ein Zitat von Stefan Gugel: „Gesellschaftsverträge sind bei Interesse eines Investors zentrale Verhandlungspunkte. Dieser kann im Nachgang auch dementsprechend angepasst werden.“

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